Wie werden Betreiber von Pflegeimmobilien überwacht (Qualitätssicherung)?
Die Qualitätssicherung ist bei Pflegeimmobilien ein entscheidender Punkt. Schließlich sollen die Bewohner entsprechend vorgegebener Standards wohnen und betreut werden. Deshalb ist die Sicherung der Qualität durch den Gesetzgeber im SGB XI festgelegt. In der Praxis wird die Aufgabe der Überwachung durch die jeweils zuständige Kommunal- oder Landesbehörde, auch als Heimaufsicht bezeichnet, wahrgenommen. Darüber hinaus werden in die Qualitätssicherung ebenfalls der Verwalter und der Medizinische Dienst der Krankenkasssen (MDK) einbezogen.