Was ist eine Instandhaltungsrücklage?
Für die Instandhaltung einer Immobilie sind grundsätzlich die Eigentümer zuständig. Die Eigentümergeimeinschaft bildet zu diesem Zweck von Beginn an eine so genannte Instandhaltungsrücklage. Ziel ist es, die Eigentümer vor hohen Einmalzahlungen im Schadensfall zu bewahren. Schäden, Erneuerungen, Instandhaltungen sollen aus diesen Rücklagen finanziert werden.
Bei Investitionen in ein Pflegeheim gibt es meist viele Mitinvestoren, so dass sich das Risiko und die damit verbundenen Rücklagen auf viele verteilt. Bei einer Investition in einen Neubau greift in den ersten 5 Jahren die Gewährleistung des Bauträges.
Da die Eigentümer bei Pflegeimmobilien i.d.R. nur für die Instandhaltung von „Dach und Fach“ verantwortlich sind, beträgt die Rücklage nur ca. 0,25 €/m² monatlich.