Was ist der Unterschied zwischen Pflegeappartements und Betreutem Wohnen?
Der wesentliche Unterschied zwischen Pflegeappartements und Betreutem Wohnen besteht darin, dass in ein Pflegeheim Bewohner erst einziehen können, wenn Ihnen gemäß der gesetzlichen Pflegeversicherung mindestens die Pflegestufe 1 zugewiesen wurde. Betreutes Wohnen dagegen kann wie eine normale Eigentumswohnung angesehen werden, mit der Möglichkeit Zusatzleistungen nach Bedarf in Anspruch zu nehmen.
Typische Vermieterrisiken wie Mieterwechsel, Leerstand oder ausbleibende Mietzahlungen bleiben bei Betreutem Wohnen bestehen. Ebenso die Pflicht zur Instandhaltung, bzw. Sanierung. Dagegen trägt diese Risiken bei Pflegeappartements der Betreiber und die Eigentümer haben so gut wie keinen verwaltungstechnischen Aufwand.
In manchen Fällen werden jedoch auch für Betreutes Wohnen langfristige Mietverträge mit Betreibern angeboten, um diese Risiken vom Investor abzuwenden.